Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , , ,
Lärmbelästigung durch nachbarliche Bauernhöfe und Tiere, was tun?
Was zumutbar ist und was nicht, müssen Richter oft vor Ort entscheiden. Viel hängt davon ab, was ortsüblich ist. Der belästigte Nachbar hat schlechte Karten, wenn zwar die Belästigung wesentlich, aber ortsüblich ist. Ein Grundstücksnachbar in Nordrheinwestfalen hat somit zwar tagsüber die von den (relativ kleinen) Kuhschellen ausgehenden Geräusche als unwesentliche Beeinträchtigung zu dulden, während er für die Nachtzeit (von 22.00 bis 06.00 Uhr) Unterlassung des Glockengeräuschs verlangen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Entscheidung auch für den Grundstücksnachbarn in Bayern gelten muss, da dort das Umhängen von Kuhglocken wiederum eine ortsübliche Benutzung darstellen könnte.
(js)