Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Nachbar » Lärmbelästigung durch nachbarliche Bauernhöfe und Tiere, was tun?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Lärmbelästigung durch nachbarliche Bauernhöfe und Tiere, was tun?

Was zumutbar ist und was nicht, müssen Richter oft vor Ort entscheiden. Viel hängt davon ab, was ortsüblich ist. Der belästigte Nachbar hat schlechte Karten, wenn zwar die Belästigung „wesentlich“, aber ortsüblich ist. Ein Grundstücksnachbar in Nordrheinwestfalen hat somit zwar tagsüber die von den (relativ kleinen) Kuhschellen ausgehenden Geräusche als unwesentliche Beeinträchtigung zu dulden, während er für die Nachtzeit (von 22.00 bis 06.00 Uhr) Unterlassung des Glockengeräuschs verlangen kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Entscheidung auch für den Grundstücksnachbarn in Bayern gelten muss, da dort das Umhängen von Kuhglocken wiederum eine ortsübliche Benutzung darstellen könnte. (js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑