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Laubrente - wer bekommt Sie vom Nachbarn?
Die Laubrente ist eine Geldentschädigung, die wegen ungewöhnlich starken Laubfalls gezahlt werden muss. Der Nachbar, dessen Laub auf das eigene Grundstück fällt, ist dann verpflichtet den Geldbetrag zu zahlen, der für die übermäßige Reinigung anfällt.
Allerdings ist ein Anspruch auf eine Laubrente der absolute Ausnahmefall. Grundsätzlich gilt nämlich dass Laubfall keine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes, sondern eine rein tatsächliche Auswirkung des Grundstücks ist. Diese wird durch das Wirken von Naturkräften ausgelöst und ist nicht die Schuld des Eigentümers (Oberlandesgericht Düsseldorf, 23.08.1995, Az.: 9 U 10/95). Eine Laubrente wird daher nur dann gewährt, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks vorliegt. Dann muss jährlich ein Betrag gezahlt werden - die Laubrente (OLG Karlsruhe, vom 9. März 1983, Az. 6 U 150/82). (tw)
Allerdings ist ein Anspruch auf eine Laubrente der absolute Ausnahmefall. Grundsätzlich gilt nämlich dass Laubfall keine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes, sondern eine rein tatsächliche Auswirkung des Grundstücks ist. Diese wird durch das Wirken von Naturkräften ausgelöst und ist nicht die Schuld des Eigentümers (Oberlandesgericht Düsseldorf, 23.08.1995, Az.: 9 U 10/95). Eine Laubrente wird daher nur dann gewährt, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks vorliegt. Dann muss jährlich ein Betrag gezahlt werden - die Laubrente (OLG Karlsruhe, vom 9. März 1983, Az. 6 U 150/82). (tw)
