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Muss ich den Lärm von Waschmaschinen und Geschirrspüler durchgehend dulden?

Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass Waschmaschine und Geschirrspüler für den Nachbarn zumutbar sind. Diese entschieden ebenso, dass eine Mieterin, die den Sonntag z.B. zum Waschtag erklärt hatte, dazu durchaus auch das Recht hätte.
Begründung:
Die Geräusche, die dadurch entstehen, seien zumutbar, da sich diese immer im gleichen Rahmen befinden, was man bei modernen Waschmaschinen und Geschirr¬spülmaschinen annehmen darf. Das Staubsaugen muss jedoch ausserhalb der Ruhezeiten stattfinden, da dieser um einiges lauter ist. (Oberlandesgericht Köln, Az.: 16 Wx165/00) (js)
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