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Muss ich mich bei Partys und Festen an die Ruhezeiten halten?

Hier ist ebenfalls größte Toleranz geboten. Vorsichtig sein, sollten Gastgeber und Gäste besonders ab 22 Uhr, da entsprechender Partylärm als Ruhestörung gelten- und damit gegen die jeweilige Hausordnung und den Mietvertrag verstoßen kann. Das kann wiederum die Folgen mit sich ziehen kann, dass der Mieter abgemahnt und bei weiterem Verstoßen fristlos gekündigt werden kann. Dies kann, was natürlich vom Einzelfall abhängt, sogar noch mit einem Bußgeld belegt werden.
So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Bußgeld in Höhe von 200 DM für ein lautes, bis in den Morgen gehendes Grillfest als angemessen befunden. Außerdem existiert eine eingeschränkte Anzahl von „Festlichkeiten“, die man jährlich nicht überschreiten sollte. „Fest & Familienfeiern“ dürfen nicht häufig im Monat und schon gar nicht regelmäßig stattfinden. Hin und wieder dürfte sich so etwas noch im Rahmen befinden. Doch aus Rücksicht auf den Nachbarn gilt sich dies auf Ausnahmen wie Karneval, Weihnachten, Silvester oder Geburtstag zu beschränken. Da es hier wie in vielen Fällen kein allgemeines Recht gibt, nach dem man die Toleranzgrenze individuell festlegen kann, sind solche Fälle stets einzeln vor Gericht zu verhandeln. (js)
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