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Nachbar feiert Party auf Balkon: Was tun gegen die Ruhestörung?

Der Mieter hat auch das Recht auf seinem Balkon zu feiern und dort mit Gästen zu sitzen. Häufig kann es dadurch lauter werden und die Nachbarn fühlen sich gestört. Gegen die Parties auf dem Balkon kann man grundsätzlich nicht vorgehen. Allerdings muss der Balkoninhaber sich bei seiner Nutzung an die allgemeinen Ruhezeiten halten. Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe, sodass die Gäste leise sein oder den Balkon verlassen müssen. Dann sollte das Fest in die Wohnung verlegt werden. Auch zwischen 13 und 15 Uhr herrscht Mittagsruhe, an die sich die Nutzer halten müssen. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann und möglicherweise ruft der Nachbar sogleich die Polizei. (tw)
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