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Was ist Ruhestörung, ab wann gilt sie und wie kann ich mich dagegen wehren?

Ruhestörungen beschreiben letztendlich Geräusche, die die Zimmerlautstärke übertreffen oder über das hinausgehen, was für den jeweiligen Ort üblich ist. Zum Unterlassen kann also derjenige verpflichtet werden, der diese regelmäßig verursacht. Lärm, der Ruhestörungen verursacht, ist an keine Uhrzeit gebunden und wird von der Rechtsprechung generell als nicht erlaubt eingestuft. Ruhezeiten werden jedoch von 22.00 – 06.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr festgelegt. Wer sich gegen eine Ruhestörung wehren möchte, sollte zunächst einen Brief an den Nachbarn schreiben und ihn dadurch auffordern, ab Zugang des Schreibens die Lärmbelästigung einzustellen. Nützt dies nichts, da keine Reaktion von ihm folgt oder er gar die Lärmbelästigung fortsetzt, kann dieser gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden. Situationsbedingte Ausnahmen hiervon sind jedoch z.B. Umzüge, Renovierungen und andere „Notlagen“, die man sicher eher akzeptieren muss als das ganztägige Trompetenspielen seines Nachbarn oder gar das Rasenmähen, was sonntags sogar durchgehend verboten ist. (js)
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