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Wurzeln und Zweige meines Nachbarn ragen auf mein Grundstück - was kann ich dagegen tun?

Zunächst sollte dies persönlich mit dem Nachbarn besprochen - und eine kompromissbereite Lösung gefunden werden. Denn Gesetze sollten erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Kompromissbereitschaft unter Nachbarn keine Lösung bringt. Einigt man sich schließlich nicht, kann man von dem Nachbarn verlangen, dass Zweige und Wurzeln, die über die Grundstücksgrenze ragen, entsprechend beseitigt werden. Dies wäre der Fall, wenn diese z.B. den eigenen Pflanzen Feuchtigkeit und Nährstoffe so stark entziehen oder sie diesen so sehr das nötige Licht rauben, dass sie nicht richtig gedeihen können. Weitere Fälle sind unter anderem auch, wenn etwa Wurzeln bereits Wegplatten anheben oder sogar in Abwasserleitungen eindringen. Straßenbäume sind hierbei jedoch eine Ausnahme, da ihre Beseitigung nicht möglich ist.
Reagiert der Nachbar weder auf die gesetzte Frist, noch sieht er es ein überhaupt die Störung zu beheben, kann man die Zweige und Wurzeln auch selbst abschneiden und daraufhin behalten. Die Frist, die man dem Nachbarn setzt, muss jedoch mindestens so lang sein, dass er auch genügend Zeit für das „Beseitigen“ hat.
Das Beseitigen in Form des Abschneidens kann aber nicht in der Wachstumsperiode zwischen dem 16. März und dem 30. September verlangt werden. (js)
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