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Bekomme ich Verdienstausfall gezahlt, wenn ich lange beim Arzt warten muss?

Grundsätzlich bekommen Sie keinen Verdienstausfall gezahlt, wenn Sie beim Arzt warten mussten. In einem Fall lässt die Rechtsprechung aber eine Ausnahme zu – nämlich dann, wenn die Praxis so schlecht organisiert ist, dass das Warten alltäglich ist. Ein einmaliges langes Warten – und sei es auch über zwei Stunden – reicht nicht aus. Vielmehr muss der Patient darlegen und beweisen, dass ein Organisationsfehler bei den Abläufen beim Arzt oder der Praxis vorliegt (AG Würzburg, Az.: 17 C 2165/93). Dafür müssen aber grundsätzlich lange Wartezeiten entstehen. Meist wird der Patient das nicht beweisen können.


Zudem muss der Patient einen nachweislichen Schaden erlitten haben. Das kann zum Beispiel der Verdienstausfall sein. Dann haben Sie ein Recht auf Ausgleich. (tw)
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