Meine Rechte...
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Kann ich Einsicht in meine Krankenakte nehmen?
Selbstverständlich haben Sie das Recht Einsicht in Ihre Krankenakte zu nehmen. ¨rzte versuchen häufig den Patienten abzuwimmeln, da Sie Ersatzansprüche befürchten und die Beweismittel einer fehlerhaften Behandlung nicht zugänglich machen wollen.
Doch darauf haben Sie ein Recht! Das folgt einerseits aus dem Behandlungsvertrag. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass jedem Patienten eine Berechtigung aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zusteht. Eine Begründung, warum Sie Einsicht nehmen wollen, müssen Sie nicht geben. Sie können die Unterlagen nicht nur wegen der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen einsehen, sondern auch wenn Sie z.B. eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Selbst reine Neugierde ist ausreichend.
Allerdings haben Sie kein Recht darauf, die Unterlagen mitzunehmen. Möglich ist aber die Einsichtnahme in der Praxis und die zur Verfügung Stellung von Fotokopien. Die Kosten muss man dafür aber selber tragen.
Sollte der Arzt sich weigern die Unterlagen zugänglich zu machen, kann dieses im Klagewege schließlich erzwungen werden. Spätestens dann sollte das Vertrauensverhältnis aber endgültig zerstört sein. (tw)
Doch darauf haben Sie ein Recht! Das folgt einerseits aus dem Behandlungsvertrag. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass jedem Patienten eine Berechtigung aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zusteht. Eine Begründung, warum Sie Einsicht nehmen wollen, müssen Sie nicht geben. Sie können die Unterlagen nicht nur wegen der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen einsehen, sondern auch wenn Sie z.B. eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Selbst reine Neugierde ist ausreichend.
Allerdings haben Sie kein Recht darauf, die Unterlagen mitzunehmen. Möglich ist aber die Einsichtnahme in der Praxis und die zur Verfügung Stellung von Fotokopien. Die Kosten muss man dafür aber selber tragen.
Sollte der Arzt sich weigern die Unterlagen zugänglich zu machen, kann dieses im Klagewege schließlich erzwungen werden. Spätestens dann sollte das Vertrauensverhältnis aber endgültig zerstört sein. (tw)

