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Kann ich ohne weiteres den Arzt wechseln wenn ich nicht zufrieden bin?

Ja, Sie haben das Recht ohne weiteres und jederzeit den Arzt zu wechseln, wenn Sie nicht zufrieden sind. Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl. Bei einem Behandlungsvertrag handelt es sich nämlich um einen Dienstvertrag mit einer besonderen Vertrauensstellung. Sie können daher jederzeit nach § 627 Abs. 1 BGB kündigen. Dafür brauchen Sie keinen besonderen Grund. Insbesondere müssen Sie dem Arzt keine Begründung geben. Sie können sogar mehrmals im Quartal wechseln, müssen nur ggf. die Praxisgebühr erneut zahlen.

Sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse allerdings eine Hausarztbindung vereinbart haben, so sind sie zumindest insofern an Ihren Hausarzt gebunden. Bei diesbezüglichen Fragen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.

Allerdings sollten Sie bereits vereinbarte Termine rechtzeitig absagen, da Ihr Arzt sonst Schadensersatz verlangen kann. (tw)
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