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Kann ich Röntgenbilder vom Arzt mitnehmen? Wem gehören die Röntgenbilder?

Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Patient ein Interesse daran hätte, sich nicht unnötig nach dem Arztwechsel einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen. (tw)

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