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Muss der Arzt mich auch behandeln, wenn ich meine Versicherungskarte oder die Praxisgebühr vergessen habe?

Haben Sie Ihre Versicherungskarte vergessen, ist kein Arzt verpflichtet Sie zu behandeln. Schließlich ist in § 15 Abs. 2 SGB V vorgeschrieben, dass Sie vor Beginn der Behandlung die Krankenversicherung nachweisen müssen. Gegebenenfalls müssen Sie also unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Liegt allerdings ein Notfall vor, so ist der Arzt verpflichtet zu behandeln und Sie können die Karte nachreichen.



Haben Sie die 10 Euro Praxisgebühr vergessen, so ist der Arzt ebenfalls nicht verpflichtet Sie zu behandeln, auch wenn aus Kulanz meist davon abgewichen wird. Liegt allerdings ein Notfall vor, so muss der Arzt auch ohne sofortige Zahlung behandeln. Dann können Sie später zahlen.

Haben sie bloß die Quittung eines anderen Arztes vergessen und zahlen erneut, so haben Sie einen Rückzahlungsanspruch, sobald Sie die Quittung vorlegen.

(tw)
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