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Muss ich die Praxisgebühr erneut zahlen, wenn ich nach der Notaufnahme beim Arzt bin?
Grundsätzlich wird die Praxisgebühr noch einmal pro Quartal fällig. Sie müssen diese aber auch dann noch einmal zahlen, wenn Sie in die Notaufnahme im Krankenhaus eingeliefert werden. Notfallleistungen sind immer Zusatzleistungen, sodass diese Zahlung unabhängig von der gewöhnlichen Praxisgebühr ist. Die Quittung, die Sie erhalten gilt dann für das restliche Quartal, sollten Sie noch einmal Notfallleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Werden Sie ambulant behandelt, können also nach der Operation wieder nach Hause, so muss auch hierfür Praxisgebühr gezahlt werden, wenn Sie keine Überweisung haben. Allerdings gilt dann die Quittung aus dem Krankenhaus als Überweisung an den regulären Arzt. (tw)
Werden Sie ambulant behandelt, können also nach der Operation wieder nach Hause, so muss auch hierfür Praxisgebühr gezahlt werden, wenn Sie keine Überweisung haben. Allerdings gilt dann die Quittung aus dem Krankenhaus als Überweisung an den regulären Arzt. (tw)
