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Kann ich mein Praktikum vorzeitig kündigen?

Läuft das Praktikum nicht mehr, wie es zu Anfang laufen sollte, man wird unzufrieden und merkt, dass es keinen Sinn mehr hat, das Praktikum fortzuführen, so stellt sich die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung des Praktikums:
Darf ich einfach kündigen? Kann mir auch gekündigt werden?

Das eigentliche Praktikum endet grundsätzlich erst dann, wenn die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Praktikumszeit abgelaufen ist.
Soll das Praktikumsverhältnis jedoch früher beendet werden, so gibt es folgende Möglichkeiten:

Aufhebungsvertrag
Man hat hierbei die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber einen Vertrag zu schließen, mit dem man „übereinstimmend“ das Praktikumsverhältnis beendet.

Ordentliche Kündigung
Es besteht generell nur die Möglichkeit befristete Verträge ordentlich zu kündigen, wenn diese Möglichkeit klar vertraglich vereinbart wurde oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.

Fristlose Kündigung
In diesem Fall liegt ein Grund vor, der es dem Praktikanten oder dem Arbeitgeber „unzumutbar“ macht, das Praktikumsverhältnis aufrecht zu erhalten. Ein solcher Grund könnte z.B. „mangelnde Vertragserfüllung“ durch den Arbeitgeber oder auch durch den Praktikanten sein.

Freiwilligen Praktika werden bei einer Kündigung wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt, während Pflichtpraktika an die jeweilige Studienordnung gebunden sind. Eine ordentliche Kündigung wird man in diesem Fall meist nicht vereinbaren können.
Will man trotz dessen das Praktikum vorzeitig beenden, so sollte dies mit dem Praktikumsamt oder dem Studiensekretariat der Hochschule abgesprochen werden. (js)
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