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Praktikantenvertrag, wer braucht ihn?

Zu Beginn eines Praktikums ist das A und O zunächst die genaue Absprache mit dem jeweiligen Praktikumsgeber.
Man sollte zunächst klar formulieren, was man erwartet und zugleich erfahren, ob und wie der Praktikumsgeber den Erwartungen entsprechen will. Zugleich sollte man erfragen, was von einem selbst erwartet wird.
Ist man sich dann einig, sollte man dies auch gleich schriftlich festhalten: Praktikantenvertrag.
Dieser ist nicht nur hilfreich für den Praktikanten, sondern ebenfalls für den Arbeitgeber. So kann er nämlich im Ernstfall auch auf den Praktikantenvertrag verweisen und bestätigen:
Beschwerde unberechtigt, es war vollkommen anders vereinbart.

So ist es durchaus ratsam für einen Praktikanten, einen solchen Vertrag abzuschließen. Er sollte insbesondere die zu erledigenden bzw. zu erlernenden Aufgaben enthalten.

Was dieser darüber hinaus noch enthalten sollte:

• Name und Anschrift der Vertragsparteien
• Beginn und Dauer des Praktikumsverhältnisses
• Ort des Praktikums
• Beschreibung des Praktikums
• Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
• Arbeitszeiten
• Dauer des Urlaubs
• Kündigungsfristen
• Einen allgemeinen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind

Es wären ebenso ein paar Worte ratsam, die Stellung dazu nehmen, wie sich der Praktikant im Krankheitsfall zu verhalten hat und ob ein „einfaches“ oder „qualifiziertes Praktikumszeugnis“ am Ende ausgestellt wird. (js)
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