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Rauchverbot Hamburg: Wo darf geraucht werden?
Nach dem neuen Gesetz zum Nichtrauchergesetz, wird der Nichtraucherschutz umfassend verschärft. Dieses tritt zum 1.1.2010 in Kraft. Demnach wird in allen Kneipen und Restaurants, die Speisen anbieten das Rauchen ausnahmslos untersagt. Eigens eingerichtete Raucherräume müssen dann wieder abgeschafft werden. Der Begriff der Speise soll sehr eng gefasst sein. Schon ein Toastbrot zähle als Speise, wohl aber nicht der Keks zum Cappuccino.
Werden hingegen nur Getränke ausgeschenkt, so darf in den Kneipen auch weiter geraucht werden. Ist die Gaststätte kleiner als 75 Quadratmeter und besteht aus nur einem Raum, dann darf dort ausnahmslos geraucht werden. Ist die Gaststätte hingegen größer, so muss - wie früher - ein abgetrennter Raucherraum bestehen. Nur dort darf dann geraucht werden.
Wird in einer Kneipe geraucht, so dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt mehr zu der Gaststätte erhalten. Ein Schild am Eingang muss dieses Verbot kennzeichnen. (tw)
Werden hingegen nur Getränke ausgeschenkt, so darf in den Kneipen auch weiter geraucht werden. Ist die Gaststätte kleiner als 75 Quadratmeter und besteht aus nur einem Raum, dann darf dort ausnahmslos geraucht werden. Ist die Gaststätte hingegen größer, so muss - wie früher - ein abgetrennter Raucherraum bestehen. Nur dort darf dann geraucht werden.
Wird in einer Kneipe geraucht, so dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt mehr zu der Gaststätte erhalten. Ein Schild am Eingang muss dieses Verbot kennzeichnen. (tw)
