Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Schüler » Wie lange darf das Korrigieren von Klassenarbeiten / Klausuren dauern?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Wie lange darf das Korrigieren von Klassenarbeiten / Klausuren dauern?

Es gehört zum Schulalltag, dass nach einer geschriebenen Klassenarbeit Wochen oder sogar Monate vergehen, bis sie korrigiert und zurückgegeben wird. Doch wie viel Zeit kann sich der Lehrer bei der Korrektur einer schriftlichen Arbeit tatsächlich lassen?
Dies ist von einem Bundesland zum anderen verschieden geregelt. Als ein durchschnittlicher Richtwert kann in der Primarstufe (Grundschule) eine Woche gelten, während in der Sekundarstufe I (Haupt-, Realschule und Gymnasium) zwei Wochen und in der Sekundarstufe II (u.a. gymnasiale Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule) drei Wochen nicht überschritten werden sollen (so z.B. in Niedersachsen, Erlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen" v. 21.10.1997 (SVBl. S.383) – VORIS 22410 00 00 00 069). Eine ähnliche Regelung gilt auch in Bayern, wo es eine landesweite Schulordnung für Gymnasien (GSO) gibt: "Schriftliche Leistungsnachweise sollen von den Lehrkräften binnen zwei Wochen korrigiert, benotet, an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden; in der Oberstufe beträgt diese Frist für Schulaufgaben drei Wochen;" (§ 57 Abs. 1 GSO i.d.F. vom 23.07.2007). Gleiches gilt gemäß den Richtlinien für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe vom 13. September 2000 in Hamburg.

Wenn sich nur alle Lehrer daran halten würden… Doch es ist in den genannten Regelungen zu beachten, dass die Fristen nur eingehalten werden „sollen“ und nicht müssen. Die Schule oder der einzelne Lehrer kann also von dieser Frist nach eigenem Ermessen abweichen, wobei sie/er in der Regel die Überschreitung der Frist ankündigen und begründen muss.

Aufgrund der Kompetenz der Bundesländer in den Bildungsfragen können die Korrekturfristen in anderen Bundesländern abweichend geregelt werden. Genauere Informationen erteilt das jeweilige Bildungs- oder Kultusministerium. (PU, tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑