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Pendlerpauschale verfassungswidrig - wie viel gibt es zurück? (Rechner)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle gesetzliche Regelung zur Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Demnach konnten die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit nicht mehr in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, sondern erst ab dem 21. Fahrtkilometer. Dieses stellt aber eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung derjenigen dar, die dicht an Ihrer Arbeitsstätte wohnen und dennoch mit dem Auto fahren. Da es für diese Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gibt, hat das Gericht entschieden, dass die Regelung verfassungswidrig ist. Daher kann der Bürger jetzt rückwirkend Steuerrückzahlungen beantragen. Da der Bundestag am 19. März 2009 beschlossen hat, die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen, entspricht die Rückzahlung der alten Gesetzeslage.

Derjenige, der alle Kilometer bei seiner Steuererklärung im Jahre 2007 angegeben hatte und dessen Steuerbescheid für 2007 einen Vorläufigkeitsvermerk enthält, erhält die die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurück, da das Finanzministerium die Finanzämter entsprechend anweisen wird. Wer hingegen im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung die Kilometer nicht angab, der sollte dieses jetzt nachholen.

Wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen können Sie exklusiv mit unserem Rechner ausrechnen. Laden Sie ihn hier herunter: Rechner: Wie viel Pendlerpauschale bekomme ich zurück? (tw)
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