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Bekomme ich auch im Ausland BAföG?

Wer einen Anspruch auf BAföG Förderung hat, kann sich auch im Ausland fördern lassen. Allerdings wird der Anspruch höchstens für ein Jahr gewährt, wenn man sich außerhalb der EU aufhält. Innerhalb der EU findet eine unbegrenzte Förderung statt. Voraussetzung ist allerdings immer, dass man hinreichende Sprachkenntnisse hat. Außerdem muss die Ausbildung im Ausland der Inländischen gleichwertig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Qualität der Ausbildung gleichwertig ist. Ist die Ausbildungsstätte in das Programm des DAAD einbezogen, so kann von Gleichwertigkeit ausgegangen werden. Ob Gleichwertigkeit wirklich vorliegt, prüft im Endeffekt immer das BAföG Amt selbst.
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Betrag, den man auch zuhause bekommt. Gegebenenfalls kann dieser um Reisekosten- oder sonstige Zuschläge erhöht werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte bereits sechs Monate vor Reiseantritt ins Ausland gestellt werden.

Am 23.12.2007 ist das neue BAföG Gesetz in Kraft getreten, demnach wurde auch der Leistungskatalog geändert. So werden Studiengebühren nur noch maximal für ein Jahr übernommen und auch nur, wenn sie nicht höher als 4600 € sind. Zudem werden sämtliche Länderzuschläge nur noch zur Hälfte gezahlt, die andere Hälfte wird als Darlehen gewährt, das anschließend zurückzuzahlen ist. Andererseits kann das Ausland BAföG nun aber auch für Pflichtpraktika außerhalb der EU beantragt werden. (tw)
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