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Darf der Professor die Klausur nachträglich runterstufen, sodass man durchfällt?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1993 klargestellt, dass die Neubewertung einer Prüfungsarbeit nicht dazu führen dürfe, dass die Arbeit nun schlechter bewertet wird (BVerwG, 24.2.1993, Az.: 6 C 38.903). Allerdings sind zu diesem Grundsatz auch Ausnahmen anerkannt. Erkennt der Prüfer die vom Prüfling vertrene Lösung bei der Remonstration nunmehr an, stellt aber dann fest, dass unter zu Grundelegung dieser Lösung sich neue Fehler ergeben, die vorher nicht berücksichtigt wurden, so kann er von der vorherigen Note nach unten abweichen (BVerwG, 14.7.1999, Az.: 6 C 20.98).

Zudem hat das OVG Lüneburg entschieden, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn ein neuer Prüfer die Arbeit erneut bewertet. Dieser müsse dann nämlich die Arbeit noch einmal in ihrer Gesamtheit bewerten, was auch dazu führen könne, dass eine schlechtere Note gegeben wird (OVG Lüneburg , 27.8.2007, Az.: 2 LA 1208/06). (tw)
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