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Muss man als Student GEZ-Gebühren zahlen?

Auch als Student muss man grundsätzlich GEZ Gebühren zahlen. Zahlen muss jeder Haushalt, der Rundfunkgeräte vorhält. Rundfunkgeräte sind Fernseher und Radio. Neuerdings fallen auch Computer und UMTS fähige Handys unter die GEZ Pflicht. Ob die Geräte tatsächlich genutzt werden ist unerheblich, es kommt nur darauf an, ob sie durch Knopfdruck eingeschaltet werden könnten.
Ob auch Studenten zahlen müssen, hängt davon ab, ob sie noch bei ihren Eltern wohnen oder in einer eigenen Wohnung. Leben Sie noch zuhause und haben ein Einkommen von unter 281 € monatlich, so müssen Sie für Ihre Rundfunkgeräte keine Gebühren zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern bereits Geräte angemeldet haben.

Sind Sie ausgezogen, können Sie sich nur auf Antrag befreien lassen. Zuständig ist entweder die GEZ oder die zuständige Landesrundfunkanstalt. Die Befreiung gilt allerdings immer erst ab dem nächsten Monat. Zudem ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich, es empfiehlt sich also den Antrag rechtzeitig zu stellen. Am besten geschieht das noch vor dem Kauf der Rundfunkgeräte. Die GEZ lässt eine Befreiung allerdings nur zu, wenn der Student BAföG bezieht. Insofern muss der BAföG Bescheid in beglaubigter Kopie mitgeschickt werden. In anderen Fällen ist die GEZ mit einer Befreiung hartnäckig. Nur in besonderen Härtefällen wird eine Befreiung erteilt. Laut Auskunft der GEZ gehört ein geringes Einkommen sich jedoch noch nicht zu den Härtefällen, es müssen weitere erschwerende Umstände hinzukommen.

Es sollte ferner nicht vergessen werden, dass die Befreiung regelmäßig erneuert werden muss. Sollten Sie das vergessen, kann es sein dass zwischenzeitlich Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. (tw)
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