Meine Rechte...
- beim Anwalt
- als Arbeitnehmer
- als Autofahrer
- bei der Bahn
- als Bankkunde
- bei eBay
- bei der Eigentumswohnung
- als Erbe
- als Existenzgründer
- als Fahrradfahrer
- in der Fahrschule
- im Fitnessstudio
- als Fluggast
- beim Friseur
- auf ein Führungszeugnis
- an der Garderobe
- bei der GEZ
- beim Glücksspiel
- als Grundstückseigentümer
- mit Hartz-IV
- beim Inkasso
- bei Insolvenz
- im Internet
- als Käufer
- als Mieter
- als Nachbar
- bei der Pacht
- als Patient
- bei der Polizei
- als Praktikant
- als Privatpilot
- als Raucher
- im Restaurant
- beim Schlüsseldienst
- bei der Schufa
- bei Schweinegrippe
- als Schüler
- im Skiurlaub
- in sonstigen Fällen
- als Steuerzahler
- als Student
- im Taxi
- als Urlauber
- als Vermieter
- als Versicherter
- bei Wahlen
- als Webmaster
- auf Wohngeld
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Studienplatzklage: Zahlt die Rechtschutzversicherung?
Ja, das Oberlandesgericht Celle hat jüngst entschieden, dass die Rechtschutzversicherung auch zahlen muss, wenn ein Bewerber 14 Universitäten verklagt. Die Versicherung könne die Leistung nicht damit verweigern, dass es aussichtslos sei einen Platz zu erlangen und die Klage gegen 14 Universitäten das normale Maß übersteige (OLG Celle, vom 19.04.2007, Az.: 8 U 179/06). Das Gericht stellte klar, dass die Chancen einen Platz zu erhalten erst hinreichend geklärt werden könnten, wenn die Universität ihre Berechnungsgrundlagen darlegte. Bis dahin muss die Versicherung auch eine vorläufige Kostendeckung zusichern. Allerdings müsse dargelegt werden, dass die Universitäten auch in der Vergangenheit ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft haben.
Freilich ist nach diesem Urteil zu erwarten, dass viele Rechtschutzversicherer ihre Verträge dahingehend angepasst haben, dass Klagen auf Studienplätze nicht mehr von der Deckung erfasst sind. Dahingehend solltet Ihr euren Vertrag überprüfen. (tw)
Freilich ist nach diesem Urteil zu erwarten, dass viele Rechtschutzversicherer ihre Verträge dahingehend angepasst haben, dass Klagen auf Studienplätze nicht mehr von der Deckung erfasst sind. Dahingehend solltet Ihr euren Vertrag überprüfen. (tw)

