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Studienplatzklage: Zahlt die Rechtschutzversicherung?
Wer eine Studienplatzklage erhebt, der muss mit teilweise erheblichen Gerichtskosten rechnen. Glück hat, wer Rechtschutzversichert ist. Das Oberlandesgericht Celle hat jüngst entschieden, dass die Rechtschutzversicherung auch zahlen muss, wenn ein Bewerber 14 Universitäten verklagt. Die Versicherung könne die Leistung nicht damit verweigern, dass es aussichtslos sei einen Platz zu erlangen und die Klage gegen 14 Universitäten das normale Maß übersteige (OLG Celle, vom 19.04.2007, Az.: 8 U 179/06). Das Gericht stellte klar, dass die Chancen einen Platz zu erhalten erst hinreichend geklärt werden könnten, wenn die Universität ihre Berechnungsgrundlagen darlegte. Bis dahin muss die Versicherung auch eine vorläufige Kostendeckung zusichern. Allerdings müsse dargelegt werden, dass die Universitäten auch in der Vergangenheit ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft haben.
Freilich ist nach diesem Urteil zu erwarten, dass viele Rechtschutzversicherer ihre Verträge dahingehend angepasst haben, dass Klagen auf Studienplätze nicht mehr von der Deckung erfasst sind. Dahingehend solltet Ihr euren Vertrag überprüfen. (tw)
Freilich ist nach diesem Urteil zu erwarten, dass viele Rechtschutzversicherer ihre Verträge dahingehend angepasst haben, dass Klagen auf Studienplätze nicht mehr von der Deckung erfasst sind. Dahingehend solltet Ihr euren Vertrag überprüfen. (tw)
