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Was muss ich beachten, wenn ich während der Prüfung krank bin?
Es regelt immer die entsprechende Prüfungsordnung, in welchen Fällen Ihr bei Krankheit eine Prüfung nicht antreten müsst. Grundsätzlich gilt aber, dass nur ein schwerwiegender Grund dazu berechtigt, die Prüfung nicht anzutreten. Dazu muss Euer Leistungsvermögen deutlich beeinträchtigt sein, wozu Prüfungsangst nicht gehört. Der Rücktritt ist sodann unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Teilweise wird sogar ein Attest von einem Amtsarzt gefordert. Das richtet sich aber nach der für Euch geltenden Prüfungsordnung.
Dabei muss das Attest so genau wie möglich darlegen, unter welcher Krankheit der Prüfling leidet und warum und für wie lange dadurch seine Prüfungsfähigkeit eingeschränkt ist. Zudem darf das Attest nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorliegt hat dann das Prüfungsamt zu ermitteln - nicht der Arzt! Das ärztliche Attest dient dem Prüfungsamt in der Regel aber als Maßstab. Sollte das Prüfungsamt zu dem Ergebnis kommen, dass keine Prüfungsunfähigkeit vorlag, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, da sie nicht angetreten wurde. Jedoch lässt sich die Entscheidung über die Prüfungsfähigkeit voll gerichtlich nachprüfen. (tw)
Dabei muss das Attest so genau wie möglich darlegen, unter welcher Krankheit der Prüfling leidet und warum und für wie lange dadurch seine Prüfungsfähigkeit eingeschränkt ist. Zudem darf das Attest nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Ob tatsächlich Prüfungsunfähigkeit vorliegt hat dann das Prüfungsamt zu ermitteln - nicht der Arzt! Das ärztliche Attest dient dem Prüfungsamt in der Regel aber als Maßstab. Sollte das Prüfungsamt zu dem Ergebnis kommen, dass keine Prüfungsunfähigkeit vorlag, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, da sie nicht angetreten wurde. Jedoch lässt sich die Entscheidung über die Prüfungsfähigkeit voll gerichtlich nachprüfen. (tw)
