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Ab wann bin ich an den Reisevertrag gebunden? Kann ich die Reise absagen?
Sobald sie einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter geschlossen haben, sind Sie an diesen gebunden. In dem Moment, in dem sie dem Reiseveranstalter im Reisebüro mitteilen, welche Reise sie buchen möchten, müssen Sie sich daran halten. Spätestens sobald der Reiseveranstalter ihnen die Reisebestätigung zukommen lässt, ist ein Vertrag zu Stande gekommen.
Jedoch können Sie sich vor Reiseantritt jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder von dem Reisevertrag lösen, § 651i BGB. Die Reise beginnt dabei bei einer Flugreise mit dem Einchecken am Flughafen (OLG Dresden, 28.8.2001, Az.: 3 U 1338/01). Jedoch sind sie dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich grundsätzlich nach dem Reisepreis. Allerdings ist regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen, da der Reiseveranstalter gewisse Aufwendungen erspart, wenn sie die Reise nicht antreten.
Buchen Sie die Reise über das Internet, haben sie kein allgemeines Widerrufsrecht. Das schreibt § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausdrücklich vor. Daher müssen sie auch in diesen Fällen eine Entschädigung zahlen. (tw)
Jedoch können Sie sich vor Reiseantritt jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder von dem Reisevertrag lösen, § 651i BGB. Die Reise beginnt dabei bei einer Flugreise mit dem Einchecken am Flughafen (OLG Dresden, 28.8.2001, Az.: 3 U 1338/01). Jedoch sind sie dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich grundsätzlich nach dem Reisepreis. Allerdings ist regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen, da der Reiseveranstalter gewisse Aufwendungen erspart, wenn sie die Reise nicht antreten.
Buchen Sie die Reise über das Internet, haben sie kein allgemeines Widerrufsrecht. Das schreibt § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausdrücklich vor. Daher müssen sie auch in diesen Fällen eine Entschädigung zahlen. (tw)

