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Anzahlung Reisepreis – wie viel darf der Reiseveranstalter verlangen?

Es ist anerkannt, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis vor Reiseantritt verlangen kann. Jedoch müssen sie erst zahlen, sobald sie eine Reisebestätigung und auch einen Sicherungsschein erhalten haben. Letzterer schützt sie im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters, da sie dann den bereits gezahlten Betrag zurückverlangen können. Jedoch kann der Reiseveranstalter zunächst eine Anzahlung verlangen. Laut Bundesgerichtshof ist eine Klausel zulässig, die eine Anzahlung von 20% in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsieht (BGH, 20.6.2006, Az.: X ZR 59/05). Ob auch eine höhere Anzahlung zulässig ist, lässt das Gericht jedoch offen. Das wäre dann denkbar, wenn der Reiseveranstalter zu Beginn höhere Ausgaben hat, um die Reise zu organisieren.
Den gesamten Reisepreis darf der Reiseveranstalter erst zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn von ihnen verlangen. (tw)
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