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Flugverspätung: Kann ich das Taxi nach Hause erstattet verlangen?

Flugverspätungen sind immer sehr ärgerlich. Hält sich die Verspätung im Rahmen, so kann man meist am Flughafen ausharren. Jedoch ist es auch schon vorgekommen, dass die Verspätung sich über mehrere Stunden hinzog - so im Fall, das das Landgericht Frankfurt zu entscheiden hatte. Ein Urlauber einer Pauschalreise musste mit Entsetzen am Flughafen feststellen, dass der Flug sich um 11 Stunden verspäten wurde. Daraufhin nahm er ein Taxi und fuhr wieder nach Hause. Die Kosten verlangte er vom Reiseveranstalter ersetzt. Der Reiseveranstalter gab an, er sei auf Versorgungsleistungen am Flughafen beschränkt. Das Gericht sah das anders. Zwar müssen Serviceleistungen wie Unterbringung und Verpflegung geleistet werden, wenn sich ein Flug verspätet, jedoch sei es damit nicht genug. Der Urlauber könne stattdessen auch die Taxikosten erstattet verlangen wenn er am Flughafen sehr lange auf einen verspäteten Start warten muss. Jedoch gilt das nur dann, wenn die Kosten verhältnismäßig sind. Die Rückreise von München nach Stuttgart wäre per Taxi selbstverständlich nicht erstattungsfähig (LG Frankfurt, Az.: 2-24 S 290/06). (tw)
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