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Muss ich Flugverspätungen über mehrere Stunden ohne Entschädigung hinnehmen?
Nein. Bei Flugverspätungen haben Sie zunächst ein Recht darauf, dass Ihnen die Airline den durch die Verspätung entstandenen Schaden ersetzt (z.B. durch eine Übernachtung oder das Verpassen von Anschlussflügen). Jedoch werden nur Schäden bis zu einem Betrag von ca. 4300 Euro (Stand: 9. Juli 2008) ersetzt. Kann die Fluggesellschaft allerdings nachweisen, dass Sie die Verspätung nicht zu verschulden hat, entfällt der Anspruch.
Zudem können Sie sich den Flugpreis erstatten lassen, wenn Sie diesen nun nicht mehr antreten wollen. Außerdem können Sie Versorgungsleistungen (z.B. Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelübernachtungen) von der Airline verlangen. Die Airline ist verpflichtet Sie über diese Rechte genau aufzuklären. Fordern Sie also im Falle des Falles diese Informationen an!
Sollten Sie als Pauschalreisender unterwegs sein, so können Sie bereits ab einer Verspätung von vier Stunden den Reisepreis mindern. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden. Das folgt aus der Frankfurter Tabelle. (tw)
Zudem können Sie sich den Flugpreis erstatten lassen, wenn Sie diesen nun nicht mehr antreten wollen. Außerdem können Sie Versorgungsleistungen (z.B. Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelübernachtungen) von der Airline verlangen. Die Airline ist verpflichtet Sie über diese Rechte genau aufzuklären. Fordern Sie also im Falle des Falles diese Informationen an!
Sollten Sie als Pauschalreisender unterwegs sein, so können Sie bereits ab einer Verspätung von vier Stunden den Reisepreis mindern. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden. Das folgt aus der Frankfurter Tabelle. (tw)
