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Wie muss ich Reisemängel am Urlaubsort melden?

Grundsätzlich müssen Sie auftretende Mängel sofort am Urlaubsort melden. Dem Reiseveranstalter muss Gelegenheit gegeben werden, die Mängel zu beseitigen. Machen Sie das nicht, so sind Ihre Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die Gerichte machen nur selten eine Ausnahme dazu. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass eine Mängelanzeige nur dann entbehrlich ist, wenn am Ferienort keine Abhilfe möglich ist (OLG Frankfurt, Az.: 16 U 187/87). Ist der Reisemangel offenkundig, so kann eine Anzeige ebenfalls entfallen (AG Frankfurt, Az.: 31 C 1061/99-83). Allerdings sollten Sie den Mangel sicherheitshalber aber immer anzeigen.
Den Mangel müssen Sie umgehend nach dessen Auftreten bei dem Reiseveranstalter anzeigen. Eine Beschwerde beim Hotel reicht nicht aus. Gibt es vor Ort keinen Ansprechpartner müssen Sie mit dem Veranstalter in Deutschland Kontakt aufnehmen (AG Düsseldorf, vom 28.07.2006, Az.: 26 C 5498/06). Die Beschwerde muss hinreichend genau sein. Es reicht zwar eine stichwortartige Aufzählung, pauschale ¨ußerungen sind aber nicht genügend. Verweisen Sie nur auf „katastrophale Umstände“ oder dass der Urlaub „erbärmlich“ sei, ist die Anzeige ungenügend. Um Ihre Anzeige auch später noch beweisen zu können, sollten Sie sie sich schriftlich bestätigen lassen und einen Zeugen mitnehmen. Außerdem sollten Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. (tw)
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