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Mein Mieter hat einen Nachmieter organisiert; muss ich ihn vorzeitig aus dem Vertrag entlassen?

Nicht unbedingt. Es erweckt den Anschein, dass der Vermieter dazu verpflichtet sei, den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen, sobald dieser einen entsprechenden Nachmieter gefunden hat. Denn dem Vermieter entsteht ja vielleicht letztlich nur ein Nachteil, wenn er auf die Schnelle keinen Nachmieter findet und ihm dadurch Mieten verloren gehen. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied hierzu, dass der „Vermieter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird.“ Der Mieter kann jedoch ausnahmsweise das Recht darauf zustehen, wenn sich nach Treu und Glauben das dringende Interesse des Mieters zu schützen gilt, „weil ihm ein Festhalten am Mietvertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewusst herbeigeführt hat und der gestellte Nachmieter dem Vermieter zumutbar ist“ (Oberlandesgericht Naumburg, 18.06.2002, Az.: 9 U 8/02). (js)
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