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Muss ich die sanitären Anlagen meiner Mieter ständig überprüfen?

Nein. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sind „Vermieter nicht generell dazu verpflichtet, die sanitären Anlagen ihrer Mieter regelmäßig auf eventuelle Mängel hin zu überprüfen“. Dies würde letztendlich nur gegen die Privatsphäre der Mieter aufgrund der häufigen Besichtigungen durch den Vermieter verstoßen. Mieter haben somit nicht mehr die Möglichkeit eine Schadensersatzklage auf die Verletzung einer regelmäßigen Mängelüberprüfungspflicht zu stützen und darin eine Pflichtverletzung zu sehen (Oberlandesgericht Frankfurt, 07.03.2003, Az.: 24 U 125/02). (js)
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