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Autounfall nach Weihnachtsfeier: Zahlt die Unfallversicherung auch bei Fahrgemeinschaften zur Weihnachtsfeier?
Die Weihnachtsfeiern stehen vor der Tür und es werden bereits wild Fahrgemeinschaften geschlossen, so dass dem ein oder anderen doch das Glas Sekt vergönnt ist. Fragt man sich doch plötzlich, inwiefern man im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt versichert falls es zum Unfall kommt.
Versicherungsrechtlich betrachtet sieht dies so aus, dass die Hin- und Rückfahrt zur Weihnachtsfeier des jeweiligen Unternehmens wie "Arbeitswege" zu behandeln sind. Dies trifft genauso für Fahrgemeinschaften zu.
Folglich genießen alle Angestellten auf dem Hin- und Rückweg zur Weihnachtsfeier auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Einzige Voraussetzung ist, dass hierbei auch der "direkte Weg" gewählt wird und keine unnötigen Umwege gefahren werden. Zudem kann der Versicherungsschutz natürlich dann entfallen oder die Zahlung der Versicherung zumindest stark eingeschränkt sein, wenn der Alkoholeinfluss des Fahrers letztlich den Unfall verursachte, was bei Weihnachtsfeiern leider durchaus der Fall sein kann. (js)
Versicherungsrechtlich betrachtet sieht dies so aus, dass die Hin- und Rückfahrt zur Weihnachtsfeier des jeweiligen Unternehmens wie "Arbeitswege" zu behandeln sind. Dies trifft genauso für Fahrgemeinschaften zu.
Folglich genießen alle Angestellten auf dem Hin- und Rückweg zur Weihnachtsfeier auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Einzige Voraussetzung ist, dass hierbei auch der "direkte Weg" gewählt wird und keine unnötigen Umwege gefahren werden. Zudem kann der Versicherungsschutz natürlich dann entfallen oder die Zahlung der Versicherung zumindest stark eingeschränkt sein, wenn der Alkoholeinfluss des Fahrers letztlich den Unfall verursachte, was bei Weihnachtsfeiern leider durchaus der Fall sein kann. (js)

