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Rechts geblinkt - Geradeaus gefahren, wessen Versicherung zahlt?

Des Öfteren erlebt man die Situation: Man steht mit seinem Wagen wartend an einem Straßenende und wartet darauf auf die Vorfahrtsstraße fahren zu können. Ein Fahrzeug fährt vorbei und blinkt „vermeintlich“ rechts, während man sich darauf verlässt, dass dieses Fahrzeug in "unsere" Straße fährt und man demnach bereits herausfahren kann.
Tja, dann knallt es - man hat einen Autounfall, da das Blinken des Fahrzeugs auf die übernächste Rechtsabbiegung bezogen war.
Wer war schuld und vor allem, wessen Versicherung zahlt nun den Schaden?
Das Landgericht Coburg entschied den Fall so, dass sie je eine hälftige Mitschuld festlegten.
Denn derjenige, der von dieser Vorfahrtstraße nach rechts abbiegen möchte, darf den Blinker nicht zu früh betätigen. Andererseits dürfen die "Wartepflichtigen" auch nicht blind darauf vertrauen, dass der andere wirklich so fahren wird, wie es sein Blinker in dem Moment anzeigt. Beide müssen hälftig haften und dürfen dadurch beide aus ihrem nachlässigen Verhalten lernen (Landgericht Coburg, 17.04.2007, Az.: 23 O 126/07).
(js)
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