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Rechtsschutz ab Anzeige oder erst bei Prozess?

Nach einem Verkehrsunfall ist es öfters der Fall, dass Autofahrer auf ihr Recht beharren, wenn nicht gar ein wenig rechthaberisch werden. Wer ist falsch abgebogen, wer hat zu spät gebremst – da überzeugt einen stets die eigene Meinung. Wenn alles nichts hilft, landet die Sache meist vor Gericht. Da freut sich dann derjenige, der sich auf eine Rechtsschutzversicherung stützen kann. Doch steht die Rechtsschutzversicherung nicht auch schon vor dem Prozeß ein oder erst vor Gericht?
Die Rechtsschutzversicherung hat auch schon vor dem Prozess einzustehen, so entschied das Amtsgericht Köln.
Eine Rechtsschutzversicherung muss die Anwaltskosten auch schon dann übernehmen, wenn eine Anzeige geschrieben worden ist. Denn durch die Unfallanzeige bei der Polizei beginnen zeitlich die Ermittlungen. Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf einen Anwalt. So „liegt es im Interesse jedes Betroffenen oder Beschuldigten, wenn sein Verteidiger in einem möglichst frühen Stadium versucht, das Verfahren einem Ende zuzuführen und dadurch den Erlaß eines Bußgeldbescheides oder einer Anklage zu vermeiden“, so das Urteil. Die Rechtsschutzversicherung muss zahlen (Amtsgericht Köln, Az.: 261 C 231/2004). (js)
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