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Sturz auf eisglatter Straße - zahlt die Versicherung?
Der Eigentümer eines Grundstückes hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die an sein Grundstück angrenzenden Bürgersteige in den dafür vorgeschriebenen Zeiten frei von Eis und Schnee sind. Kommt der Anlieger dieser Pflicht nicht nach, so muss er dem Bürger für die entstandenen Schäden vollumfänglich haften, die dadurch entstehen dass dieser auf dem glatten Gehweg stürzt. Hier können hohe Kosten entstehen wenn eine dauerhafte oder auch nur zeitweilige Arbeitsunfähigkeit eintritt.
