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Versicherung: Wie widerrufen / widersprechen?

Versicherung widersprechen - alte Regelung gilt nicht mehr

Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, der wird manchmal mit der Frage konfrontiert, ob er diese wiederufen kann. Bei der Ausstellung von Versicherungspolicen wurde der der Versicherte bis Ende 2007 geschützt. Er war nur dann endgültig an seine Vertragserklärung gebunden, wenn er nach dem Erhalt des Versicherungsscheins und Informationsunterlagen der Versicherung nicht widerspricht. Dieses Widerspruchsrecht musste innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden (§ 5a Versicherungsvertragsgesetz alte Fassung). Bei Versicherungen, über die keine Police ausgestellt wurde, gab es das Recht, die Versicherung widerrufen zu können.

Jede Versicherung kann widerrufen werden

Am 1.1.2008 ist allerdings ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten, dass die Rechte zwischen Versicherung und Versichertem ausführlich regelt. Dort wurde in § 8 Abs. 4 VVG geregelt, dass der Versicherte jede Art von Versicherung nun widerrufen kann. Das Widerspruchsrecht wurde abgeschafft. Demnach kann jede Art von Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Für Lebensversicherungen gilt sogar eine Widerrufsfrist von 30 Tagen.
Die Frist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn dem Versicherten der Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und ein Produktinformationsblatt übergeben worden sind. Zudem muss über das Widerrufsrecht belehrt werden.

Prämien müssen grundsätzlich trotz Widerrufs gezahlt werden

Hat der Versicherer über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt und begann die Versicherung bereits vor dem Widerruf, so kann er trotz des Widerrufes die Zahlung der Versicherungsprämie verlangen, § 9 VVG. Erfolgte die Belehrung nicht ordnungsgemäß, so muss der Versicherer dem Versicherten sogar die Prämie für das erste Jahr zurückerstatten, wenn dieser die Versicherung widerruft. (tw)
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