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Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung? Was umfasst die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich folgende Gefahren ab:

• Brand
• Blitzschlag
• Explosion
• Einbruchdiebstahl
• Raub
• Vandalismus
• Rohrbruch
• Frostschäden
• Sturm & Hagel
Und evtl. daraus weiter entstandene Schäden

Mitversichern kann man gegen höhere Versicherungsprämien in der Regel:
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag
• Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen
• Glaskeramikkochflächen
• Fahrraddiebstahl
• Wasseraustritt aus Aquarien
• Inhalt des Bankschließfachs

NICHT durch die Hausratversicherung abgedeckt sind:

• Schäden, die „vorsätzlich“ (absichtlich) herbeigeführt werden
• Schäden durch Kriegsereignisse
• Schäden durch Kernenergie
• Schäden durch Sturmflut
• Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden (js)
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