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Benötige ich grundsätzlich die Einwilligung der Seiteninhaber, wenn ich Links setzen will?

Nein, denn die Verlinkung stellt zunächst "keine unzulässige Vervielfältigung oder Veröffentlichung dar", weil der Urheber mit der Freigabe seiner Seite in das Internet sein ihm zustehendes "Veröffentlichkeitsrecht" bereits wahr genommen hat.
So gesehen ist der Link nicht anderes als eine "technische Erleichterung zum Auffinden der Inhalte", so argumentierte der Bundesgerichtshof. Zudem ist davon auszugehen, dass Homepagebetreiber, die ihre Inhalte ohne technische Schutzmaßnahmen online stellen, letztlich gerade wollen und es somit darauf anlegen, dass interessierte Besucher auf die Inhalte der Seite zugreifen.
Es sind sogar Links, so genannte "Deep-Links", zulässig, die von vornherein die Startseite umgehen und direkt zu den "tieferliegenden" Internetseiten führen. Zwar erscheint es für den Homepagebetreiber negativ, dass das Aufrufen der Startseite seiner Homepage durch die "Deep-Links" letztlich umgangen -und dadurch vielleicht Werbung nicht wahrgenommen wird, jedoch sei dies hinzunehmen.
Der Homepagebetreiber kann nicht verlangen, dass interessierte Besucher den "umgänglichen Weg" über die Startseite gehen müssen und dadurch die "Möglichkeit der Hyperlinktechnik" nicht entsprechend genutzt wird. Zudem haben die Homepagebetreiber zusätzlich die Möglichkeit Werbung auch auf den "tiefergreifenden" Seiten zu schalten (Bundesgerichtshof, 17.07.2003, Az.: I ZR 259/00). (js)
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