In diesen Fällen kann die so genannte Wirtschafts- Identifikationsnummer angegeben werden. Diese wird vom zuständigen Finanzamt beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert und dient der leichteren Identifikation von wirtschaftlich Tätigen, egal, ob es sich um natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) oder Personenvereinigungen (beispielsweise KG) handelt. Hier ist allerdings anzumerken, dass das System der Wirtschaftsidentifikationsnummern in Deutschland bisher noch nicht etabliert ist; es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis die maßgeblichen Nummern tatsächlich vergeben werden können (vgl.

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