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Impressumspflicht - wer muss ein Impressum haben?

Goldene Regel: Wer eine Internetseite unterhält läuft dadurch auch stets die Gefahr, dass Ihn jemand aufgrund eines fehlenden Impressums zur Verantwortung ziehen möchte. Ein fehlendes Impressum kann nicht nur mit einer Geldbuße belegt werden sondern stellt auch einen Wettbewerbsverstoß dar.
So bietet es sich stets an, ein entsprechendes Impressum auf der jeweiligen Startseite einzubinden, um etwaigen Konflikten so von vornherein geschickt aus dem Weg zu gehen.
Die Impressumspflicht betrifft zwar generell die Homepagebetreiber, die dies auch "geschäftsmäßig/gewerbsmäßig" tun (§ 5 TMG), bei nicht "geschäftsmäßigen", aber auch nicht rein privaten Websites ist gem. § 55 Abs. 1 RStV jedoch auch bereits die Angabe von Namen und Anschrift erforderlich.
Rein private Websites können sich normalerweise auf völlige Anonymität berufen.
Die Gerichte gehen von einem "geschäftsmäßigem Handeln" dann aus, wenn Telemedien (wie eben Websites) nachhaltig angeboten werden. Ob Gewinn mit der Seite erzielt werden soll oder nicht, ist unerheblich. Wenn man dies also streng genommen betrachtet, sind alle Webseiten nachhaltig, die "auf Dauer ins Internet gestellte wurden.
Folglich kann man daraus ableiten, dass auch private Internetseiten ein Impressum aufweisen sollten bzw. deren Homepagebetreiber bei einem entsprechenden Fehlen zur Rechenschaft gezogen werden können. (js)
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