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Kann man Bilder aus dem Internet frei auf seiner Website verwenden?
Grundsätzlich bedarf jede Bildernutzung aus dem Internet der Einwilligung des Urhebers (des Photographen o.ä.). Um diese Einwilligung zu bekommen zahlt man dem Photographen meist einen Pauschale und hat dann nichts großes mehr zu befürchten.
Klaut man jedoch Bilder aus dem Internet, z.B. wenn man bei einer Bildersuche auf ein geeignetes Bild für seine Website stößt, dieses auf die Festplatte lädt und anschließend auf seiner Website veröffentlicht ohne den entsprechenden Urheber vorher um Erlaubnis zu bitten, so kann das einen Rattenschwanz an juristischen Ansprüchen hinter sich herziehen.
So hat der Urheber nämlich nach § 97 UrhG in diesem Falle einen Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz für das verwendete Bild. Die Beseitigung und der Schadensersatz umfassen meist den kleinsten Betrag, während die Unterlassung leicht ins 4-stellige gehen kann. Kommt natürlich immer ganz auf die Anzahl der gestohlenen Bilder und den jeweiligen Zeitraum der Nutzung an.
Es empfiehlt sich deshalb bei der Bildernutzung im Internet stets den Urheber zu kontaktieren und eine Erlaubnis einzuholen oder eben die Bilder selbst zu machen.
Dagegen gibt es natürlich auch die Möglichkeit viele Bilder im Internet ohne großen Aufwand mit ein paar Klicks zu kaufen. So bieten einige Anbieter die Möglichkeit an für ein paar Euro die Urheberrechte für die jeweilige Nutzung von Bildern zu kaufen. So umgeht man natürlich genauso gut die große Gefahr abgemahnt zu werden.
Man sollte einfach stets an den Urheber der jeweiligen Bilder denken. Denn schliesslich hat auch er ein Recht auf entsprechende Vergütung. Schliesslich steckt hinter jedem Bild ein bestimmter Arbeitsaufwand, dem man bei dem schnellen Klau nicht gerecht wird und dafür dann im Nachhinein zahlen muss. (js)
Klaut man jedoch Bilder aus dem Internet, z.B. wenn man bei einer Bildersuche auf ein geeignetes Bild für seine Website stößt, dieses auf die Festplatte lädt und anschließend auf seiner Website veröffentlicht ohne den entsprechenden Urheber vorher um Erlaubnis zu bitten, so kann das einen Rattenschwanz an juristischen Ansprüchen hinter sich herziehen.
So hat der Urheber nämlich nach § 97 UrhG in diesem Falle einen Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz für das verwendete Bild. Die Beseitigung und der Schadensersatz umfassen meist den kleinsten Betrag, während die Unterlassung leicht ins 4-stellige gehen kann. Kommt natürlich immer ganz auf die Anzahl der gestohlenen Bilder und den jeweiligen Zeitraum der Nutzung an.
Es empfiehlt sich deshalb bei der Bildernutzung im Internet stets den Urheber zu kontaktieren und eine Erlaubnis einzuholen oder eben die Bilder selbst zu machen.
Dagegen gibt es natürlich auch die Möglichkeit viele Bilder im Internet ohne großen Aufwand mit ein paar Klicks zu kaufen. So bieten einige Anbieter die Möglichkeit an für ein paar Euro die Urheberrechte für die jeweilige Nutzung von Bildern zu kaufen. So umgeht man natürlich genauso gut die große Gefahr abgemahnt zu werden.
Man sollte einfach stets an den Urheber der jeweiligen Bilder denken. Denn schliesslich hat auch er ein Recht auf entsprechende Vergütung. Schliesslich steckt hinter jedem Bild ein bestimmter Arbeitsaufwand, dem man bei dem schnellen Klau nicht gerecht wird und dafür dann im Nachhinein zahlen muss. (js)
