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Pflichtangaben Impressum auf Internetseite, was muss ich beachten?
Nachdem der Seitenbetreiber nun sichergestellt hat, dass das Impressum für den Besucher leicht erkennbar, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar ist, spielen nun die Pflichtangaben eine Rolle.
Die notwendigen Pflichtangaben sind:
- Vollständiger Name (auch der Firma)
- Postanschrift mit Straße
- E-mail-Adresse
- weiterer "schneller, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg" (nach der neuesten EuGH-Entscheidung (Europäischer Gerichtshof, 16.10.2008, Az.: C 298/07) kann dies eine Telefonnummer darstellen, muss es jedoch nicht. So genügt auch eine "elektronische Anfragemaske", auf die der Diensteanbieter (also der jeweilige Homepagebetreiber) garantiert innerhalb von 30 - 60 Minuten antworten muss. In Einzelfällen wird jedoch die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer geraten, falls ein Nutzer einmal der Internetzugang verwehrt bleibt und er dann darauf angewiesen ist, die Anfrage per Telefon zu machen)
Bei Unternehmen noch zu nennen:
- Rechtsform sowie alle vertretungsberechtigten Personen (d.h. Vorstand bzw. Geschäftsführer)
- Registernummer & Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
- Zuständige Aufsichtsbehörde (falls die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung unterliegt)
- (wenn Kapitalangaben der Gesellschaft gemacht werden: ) Der Gesamtbetrag sowie ggf. ausstehende Einlagen
Wenn sich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaftern mit beschränkter Haftung z.B. in Abwicklung befinden, muss der Seitenbetreiber dies auch noch angeben.
Alle weiteren Angaben, zu denen man z.B. bei geschäftlichen E-Mails oder Geschäftsbriefen verpflichtet ist, kann man im Impressum einer Webseite weglassen. (js)
Die notwendigen Pflichtangaben sind:
- Vollständiger Name (auch der Firma)
- Postanschrift mit Straße
- E-mail-Adresse
- weiterer "schneller, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg" (nach der neuesten EuGH-Entscheidung (Europäischer Gerichtshof, 16.10.2008, Az.: C 298/07) kann dies eine Telefonnummer darstellen, muss es jedoch nicht. So genügt auch eine "elektronische Anfragemaske", auf die der Diensteanbieter (also der jeweilige Homepagebetreiber) garantiert innerhalb von 30 - 60 Minuten antworten muss. In Einzelfällen wird jedoch die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer geraten, falls ein Nutzer einmal der Internetzugang verwehrt bleibt und er dann darauf angewiesen ist, die Anfrage per Telefon zu machen)
Bei Unternehmen noch zu nennen:
- Rechtsform sowie alle vertretungsberechtigten Personen (d.h. Vorstand bzw. Geschäftsführer)
- Registernummer & Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
- Zuständige Aufsichtsbehörde (falls die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung unterliegt)
- (wenn Kapitalangaben der Gesellschaft gemacht werden: ) Der Gesamtbetrag sowie ggf. ausstehende Einlagen
Wenn sich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaftern mit beschränkter Haftung z.B. in Abwicklung befinden, muss der Seitenbetreiber dies auch noch angeben.
Alle weiteren Angaben, zu denen man z.B. bei geschäftlichen E-Mails oder Geschäftsbriefen verpflichtet ist, kann man im Impressum einer Webseite weglassen. (js)
