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Sind Linksammlungen auf Homepages geschützt oder kann ich diese so übernehmen?
Ja, Linksammlungen auf Homepages sind definitiv geschützt und können nicht einfach kopiert oder übernommen werden.
Man stelle sich nur vor jemand investiert die Zeit und die Arbeit z.B. eine Linksammlung mit über 250 Links auf seiner Homepage zu veröffentlichen und ein beliebiger Dritter betätigt bei Auffinden dieser Linksammlung auf der Homepage des Urhebers simpel Kopieren und Einfügen, erscheint dies nicht gerecht.
So sah dies auch das Landgericht Köln und entschied hierzu, dass Linksammlungen letztlich wie Datenbanken zu betrachten -und somit auch schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts sind. Sie fallen unter § 87 a UrhG und dürfen als Datenbank wie üblich im Urheberrecht nicht ohne Einwilligung des Urhebers kopiert werden.
D.h. man benötigt zu allererst die Einwilligung des jeweiligen Seitenbetreibers, so dass man anschließend auch bestimmte Teile oder gar die gesamte Linksammlung (hängt von der Reichweite der Einwilligung ab) kopieren und auch auf die eigene Website einbinden darf. Ohne Einwilligung sind Linksammlungen gegen unerlaubte Übernahme geschützt und ziehen bei Verstoß die Gefahr einer Abmahnung nach sich (Landgericht Köln, 12.05.1999, Az.: 28 O 216/98). (js)
Man stelle sich nur vor jemand investiert die Zeit und die Arbeit z.B. eine Linksammlung mit über 250 Links auf seiner Homepage zu veröffentlichen und ein beliebiger Dritter betätigt bei Auffinden dieser Linksammlung auf der Homepage des Urhebers simpel Kopieren und Einfügen, erscheint dies nicht gerecht.
So sah dies auch das Landgericht Köln und entschied hierzu, dass Linksammlungen letztlich wie Datenbanken zu betrachten -und somit auch schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts sind. Sie fallen unter § 87 a UrhG und dürfen als Datenbank wie üblich im Urheberrecht nicht ohne Einwilligung des Urhebers kopiert werden.
D.h. man benötigt zu allererst die Einwilligung des jeweiligen Seitenbetreibers, so dass man anschließend auch bestimmte Teile oder gar die gesamte Linksammlung (hängt von der Reichweite der Einwilligung ab) kopieren und auch auf die eigene Website einbinden darf. Ohne Einwilligung sind Linksammlungen gegen unerlaubte Übernahme geschützt und ziehen bei Verstoß die Gefahr einer Abmahnung nach sich (Landgericht Köln, 12.05.1999, Az.: 28 O 216/98). (js)
