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Was muss ich beachten, wenn ich Werbung auf meiner privaten Homepage schalte?

Zunächst sollte man vor allem beachten, dass man nicht „geschäftsmäßig im Sinne des Markenrechts“ handelt. Darunter versteht man letztlich jede „wirtschaftliche Betätigung“, mit der man selbst seine eigenen oder fremde Geschäftsinteressen im Geschäftsleben ausübt oder fördert. Das könnte z.B. so aussehen, dass man Werbung für ein Unternehmen schaltet, und dieses einem einen monatlichen Betrag pauschal dafür bezahlt, man selbst somit geschäftlich auftritt und Gewinn macht.
Wenn man selbst eine private Homepage betreibt und z.B. einen Webdienst einblendet, der es den Besuchern erlaubt, diesen Webdienst kostenlos zu benutzen, so ist das noch nicht direkt darunter zu verstehen, so das Landgericht München.
Dies wäre z.B. bei einem Wetterbutton der Fall, der es den Besuchern erlaubt von diesem Wetterdienst kostenlos profitieren zu dürfen.
Auch nicht darunter zu verstehen und damit erlaubt ist es, wenn man redaktionell und neutral über bestimmte Veranstaltungen auf seiner privaten Website wirbt. Nicht einmal dann, wenn die Internet-Adressen der Veranstalter mit angegeben werden. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob die jeweiligen Veranstalter auf ihren Internetseiten werben oder nicht und man durch Folgen des Links auf der privaten Seite direkt dorthin geleitet wird (Landgericht München I, 28. November 2007, Az.: 1 HK O 22408/06).
(js)
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