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Wo muss das Impressum genau stehen?

Was nützt einem das beste Impressum, wenn es der Surfer nicht findet?

Genau das sollte der Seitenbetreiber stets beachten. Schliesslich ist der häufigste Fehler der Seitenbetreiber, dass sie zwar alle notwendigen Angaben in ihrem Impressum machen, dieses aber für den Besucher zu schwer zugänglich machen.
Der Gesetzgeber verlangt hier, dass das Impressum für den Besucher leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und vor allem auch ständig verfügbar sein muss. Am einfachsten für den Surfer wäre es, wenn man einfach einen Link zum Impressum auf jeder Seite setzt.
Außerdem muss man aus der Link-Bezeichnung klar erkennen, dass es sich hierbei um die Pflichtangaben handelt. So ist es durchaus zulässig den Link „Impressum“, „Kontakt“ oder „Über uns“ zu nennen. Was jedoch vollkommen rausfallen würde, wäre „Backstage“, „Infos“ oder ähnliches, da der Besucher hier nicht eine Adresse erwarten darf.
Es muss dem Surfer jeweils möglich sein, das Impressum mit maximal 2 (zwei) Klicks zu erreichen. Zudem sollte der Impressum-Link nicht so platziert sein, dass ein mehrfaches Scrollen notwendig ist. Wenn man hundertprozentig sicher gehen will, sollte man einfach den Link ganz oben auf der jeweiligen Seite positionieren.

Für eBay-Shop-Betreiber ist es auch rechtens, wenn sich das Impressum auf der "mich"-Seite zu finden ist. Diese Schaltfläche "mich" erreicht man von der Startseite aus und genügt laut höchstrichterlicher Rechtsprechung für eine geeignete Anbieterkennzeichnung (Kammergericht Berlin, 22.05.2007, Az.: 5 W 116/07). (js)
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