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Führungszeugnis: Was ist anders beim Behördenführungszeugnis?
Ein Behördenführungszeugnis kann über die Angaben eines Privatführungszeugnisses hinaus behördliche Entscheidungen enthalten, wie etwa den Widerruf von Genehmigungen, zum Beispiel einer Gaststättenerlaubnis. Auch werden darin detailliertere Informationen zu etwaigen Verurteilungen gegeben. Die Einschränkung bei Privatführungszeugnissen, dass kleinere Erstverurteilungen nicht eingetragen werden, gilt hier ebenfalls nicht, falls es sich um eine Wirtschaftsstraftat handelt oder die Straftat mit dem Betrieb eines Gewerbes zusammenhängt und das Führungszeugnis zum Beispiel für die Entscheidung über die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis benötigt wird. Zudem wird beispielsweise die Verurteilung zu einer Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus vermerkt.
(AV, js)