Nein, das Gesetz, das die Regelungen zum Führungszeugnis enthält, das Bundeszentralregistergesetz (BZRG), erlaubt keinen Antrag über das Internet. In § 30 BZRG ist eine Antragstellung ausschließlich bei der Meldebehörde oder bei Auslandswohnsitz direkt beim Bundesamt für Justiz, wofür jedoch ein Antrag über das Internet ebenfalls nicht ausreicht, vorgesehen. Damit wird verhindert, dass unbefugte Personen in den Besitz des Führungszeugnisses gelangen.

