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Was ist bei der Beantragung eines Behördenführungszeugnisses zu beachten?
Bei der Antragsstellung bei der zuständigen Behörde muss der Antragsteller offenlegen, dass das Führungszeugnis für die Bewerbung bei einer deutschen Behörde oder für die Erteilung einer Erlaubnis benötigt wird. Dann wird auf dem Führungszeugnis die Belegart "OG" für die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis bzw. "O" für alle anderen Fälle vermerkt. Es ist daher darauf zu achten, dass man schon bei der Antragstellung der ausstellenden Behörde mitteilt, dass kein Privat-, sondern ein Behördenführungszeugnis angefertigt werden soll.
Das fertige Behördenführungszeugnis wird dann direkt an die betreffende Behörde übersandt.
(AV, js)