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Was ist ein erweitertes Führungszeugnis und welchen Inhalt hat es?

Die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, wurde auf Vorschlag der Bundesregierung eingeführt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, zur Verbesserung des Jugendschutzes Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen Umgang haben, auf Vorlage der Aufforderung nach dem erweiterten Führungszeugnis ihre Eignung zur Kontaktaufnahme mit Minderjährigen zu bescheinigen; dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass in das Führungszeugnis auch Verurteilungen wegen bestimmter jugendgefährdender Straftaten aufgenommen werden, die im "normalen" Führungszeugnis nicht berücksichtigt worden wären, weil zum Beispiel nur eine Verurteilung zu einer Geldstrafe vorliegt. Notwendig ist ein solches erweitertes Zeugnis beispielsweise zur Prüfung der persönlichen Eignung von Beschäftigten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.


(AV, js)
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