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Was steht im Bundeszentralregister?

Das Bundeszentralregister enthält umfassende Angaben über strafgerichtliche Verurteilungen inklusive der Personalien des Verurteilten, Aktenzeichen, Gerichtsort, Tag der letzten Tat, angewandten Strafvorschriften und sämtliche verhängten Rechtsfolgen; dabei ist es auch egal, ob es sich um eine Strafe im Sinn eines Freiheitsentzugs oder eine andere strafrechtliche Maßnahme handelt.

Daneben sind im Bundeszentralregister Entscheidungen von Behörden und anderen Gerichten als den Strafgerichten erfasst. Auch Vermerke über eine etwa bestehende Schuldunfähigkeit sind eingetragen, ebenso wie gerichtliche Feststellungen zur Drogenabhängigkeit und zum Verbot der Ausübung eines Gewerbes. Ferner werden nachträgliche Entscheidungen wie zum Beispiel ein Straferlass, die vorzeitige Aufhebung eines Führerscheinentzugs oder über die Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit aufgenommen. Über den Umweg bei der Meldebehörde werden auch Namensänderungen dem Bundeszentralregister mitgeteilt.

Außerdem sind im Bundeszentralregister noch weitere Informationen, meist strafgerichtlicher Natur, gespeichert. Der genaue Inhalt ist im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt.

(AV, js)
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