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Was steht in einem Führungszeugnis?
Als Nachweis über die Straffälligkeit des Antragsstellers im besten Fall "Keine Eintragung", denn dann gilt der Betroffene als nicht vorbestraft.
Im Übrigen werden neben den Personalien ins Führungszeugnis diejenigen Straftaten einer Person aufgenommen, zu denen diese rechtskräftig verurteilt worden ist und die daher im Bundeszentralregister, der zentralen Sammelstelle für Informationen über begangene Straftaten der Bürger der Bundesrepublik, vermerkt sind. Diesem werden nämlich die Informationen für das Führungszeugnis entnommen. Dort sind aber auch zum Beispiel gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis gespeichert.
Jedoch werden hinsichtlich dieser Übernahme vom Bundeszentralregister in das Führungszeugnis verschiedene Ausnahmen gemacht. So werden als relevanteste Beispiele Jugendstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung, so genannte kleinere Erstverurteilungen, also erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten sowie erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern unter bestimmten Voraussetzungen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Im Bundeszentralregister werden jedoch auch diese Straftaten erfasst. Daneben werden noch bestimmte andere Informationen nach Maßgabe des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nicht aufgenommen.
(AV, js)